
Was Gastgeber wissen müssen, bevor sie Camper einladen. Und wie es richtig geht: von der Baubewilligung über die Zonen bis zur Kurtaxe, mit den Kontakten aller Kantone.
Das klassische Campingangebot hält nicht Schritt. Die Lücke füllen neben offiziellen Stellplätzen immer öfter Gastgeber mit Plätzen auf Höfen und Wiesen, mitten in der Natur.
Auch ohne Bauarbeiten hat eine regelmässige Nutzung als Stellplatz Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Sie braucht deshalb in der Regel eine Bewilligung (Art. 22 RPG).
Vermietest du regelmässig an Unbekannte, brauchst du eine Baubewilligung. Freunde ab und zu übernachten lassen ist etwas anderes.
In reinen Wohnzonen sind gewerbliche Stellplätze nicht zonenkonform. Genau dort liegt der typische Garten.
Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom, Toilette und Abfall müssen geregelt sein.
Ausserhalb der Bauzone ist ein bezahlter Platz nicht zonenkonform. Bewilligt wird er meist nur als Nebenbetrieb eines Landwirtschaftsbetriebs.
Die Gemeinde schreitet auf Anzeige hin ein. Eine Meldung aus der Nachbarschaft kann dazu reichen.
Jeder Kanton setzt eigene Regeln, und die Gemeinden bestimmen Kurtaxe, Parkieren und Übernachten selbst. Der Bundesrat sah 2024 keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
1 Platz im bestehenden Hofareal ohne Bewilligung, vom 1. Mai bis 31. Oktober.
1 Platz im Hofareal ohne Bewilligung, bei weniger als 30 Tagen Nutzung pro Saison.
Einmalig genügt eine Meldung an die Gemeinde. Wiederkehrend braucht es ein Verfahren.
Regelmässige Nutzung ist immer bewilligungspflichtig.
Selbst mit Bewilligung kommen manche Flächen nicht in Frage. Prüfe deine Parzelle, bevor du planst.
Verbindlich zeigt der ÖREB-Kataster deines Kantons die Zonen und Einschränkungen jeder Parzelle. map.geo.admin.ch gibt einen schnellen Überblick.
Eine grosse Plattform verdient an jeder Buchung mit. Für Bewilligungen, Kurtaxe und Steuern haftet laut ihren Geschäftsbedingungen aber der Gastgeber. Kommt die Behörde, klopft sie bei dir an, nicht bei der Plattform.
Wie gross die Dunkelziffer ist, zeigt das Napfgebiet: Über 40 Hofcamps zählten 2020 rund 6300 Logiernächte. Bewilligungsfrei erlaubt der Kanton Luzern einen Platz an weniger als 30 Tagen pro Saison.
Ein Landwirt aus dem Berner Oberaargau bot 2021 fünf Stellplätze an. Die Folge: über 1300 Franken Busse. Sein nachträgliches Gesuch wurde abgelehnt.
Wer vermittelt, sollte auch Verantwortung tragen.
Ein befestigter Platz in passender Zone, etwa einer Misch- oder Freizeitzone, ist der einfachste Weg.
Erst mit Gemeinde und kantonalem Amt sprechen, dann investieren.
Bern, Luzern, Graubünden, Nidwalden und Uri haben zum Beispiel je eigene Regeln. Die Links findest du unten.
Mit Bezug zum Hof, etwa einem Burezmorge oder einer Schaukäserei, hält der Bundesrat höchstens 3 bis 5 Plätze für bewilligungsfähig.
In Bern gehen bis 3 Plätze während höchstens zwei Saisons ohne Bewilligung.
Legal ist ein Platz erst mit Kurtaxe und Gästemeldung. Die Gemeinde legt die Abgabe fest, in Nidwalden sind es je nach Gemeinde 24, 36 oder 60 Franken pro Standplatz. Wer gewerbsmässig beherbergt, meldet ausländische Gäste der kantonalen Behörde (Art. 16 AIG). Mit Parkn'Sleep läuft die Abgabe automatisch.
Für Stellplätze ausserhalb der Bauzone entscheidet der Kanton, innerhalb meist die Gemeinde. Hier findest du für alle 26 Kantone das zuständige Amt, vorhandene Merkblätter und den ÖREB-Kataster.
Unser Weg führt über die Gemeinde. Mit 250 Schweizer Gemeinden haben wir die Kurtaxe automatisiert geregelt, und dieser direkte Draht hilft unseren Gastgebern auf dem Weg zum legalen Platz. Statt auf Wiesen und in Gärten setzen wir auf bestehende Parkflächen.
