Camper am Abend auf einem Stellplatz
Informationen für private Gastgeber

Legal, illegal. Mir egal?

Was Gastgeber wissen müssen, bevor sie Camper einladen. Und wie es richtig geht: von der Baubewilligung über die Zonen bis zur Kurtaxe, mit den Kontakten aller Kantone.

Alle 26 Kantone verlinkt
Stand Oktober 2026
Für GemeindenGastgeber werdenStellplätze anzeigen
Baubewilligung
Zonen und Sonderzonen
Kurtaxe und Gästemeldung
Kantonale Kontakte
Die Ausgangslage

Micro Camping boomt.

Das klassische Campingangebot hält nicht Schritt. Die Lücke füllen neben offiziellen Stellplätzen immer öfter Gastgeber mit Plätzen auf Höfen und Wiesen, mitten in der Natur.

Der Haken: Ein Stellplatz ist eine Anlage.

Auch ohne Bauarbeiten hat eine regelmässige Nutzung als Stellplatz Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Sie braucht deshalb in der Regel eine Bewilligung (Art. 22 RPG).

5,2 Mio.Logiernächte auf Schweizer Campingplätzen 2025, plus 8,2 %
110'000+zugelassene Wohnmobile in der Schweiz (2025)
+43 %mehr Logiernächte zwischen 2008 und 2022, während die Zahl der Campingbetriebe von 425 auf 398 sank
Die Grundlagen

Warum nicht einfach im Garten?

Bewilligung

Vermietest du regelmässig an Unbekannte, brauchst du eine Baubewilligung. Freunde ab und zu übernachten lassen ist etwas anderes.

Zone

In reinen Wohnzonen sind gewerbliche Stellplätze nicht zonenkonform. Genau dort liegt der typische Garten.

Erschliessung

Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom, Toilette und Abfall müssen geregelt sein.

Landwirtschaftszone

Ausserhalb der Bauzone ist ein bezahlter Platz nicht zonenkonform. Bewilligt wird er meist nur als Nebenbetrieb eines Landwirtschaftsbetriebs.

Nachbarn

Die Gemeinde schreitet auf Anzeige hin ein. Eine Meldung aus der Nachbarschaft kann dazu reichen.

«… Die (Um-)Nutzung eines Grundstücks (oder eines Teils davon) als Stellplatz für Wohnmobile etc. zum Übernachten ist in aller Regel baubewilligungspflichtig.»KANTON BERN, BSIG 04/2023
Der Flickenteppich

Gleiche Wiese, vier Antworten.

Jeder Kanton setzt eigene Regeln, und die Gemeinden bestimmen Kurtaxe, Parkieren und Übernachten selbst. Der Bundesrat sah 2024 keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Bern

1 Platz im bestehenden Hofareal ohne Bewilligung, vom 1. Mai bis 31. Oktober.

Luzern

1 Platz im Hofareal ohne Bewilligung, bei weniger als 30 Tagen Nutzung pro Saison.

Graubünden

Einmalig genügt eine Meldung an die Gemeinde. Wiederkehrend braucht es ein Verfahren.

Nidwalden

Regelmässige Nutzung ist immer bewilligungspflichtig.

Die Bewilligungslücke. Von 2021 bis Mitte 2022 reichten in Graubünden nur vier Betriebe ein Baugesuch ein. Zu Plätzen ohne Gesuch hat der Kanton keine Zahlen.
Dein Kanton ist nicht dabei? Weiter unten findest du die zuständigen Ämter, Merkblätter und Kataster aller 26 Kantone.
Die Sonderzonen

Schöne Lage, falscher Ort.

Selbst mit Bewilligung kommen manche Flächen nicht in Frage. Prüfe deine Parzelle, bevor du planst.

GefahrenzoneDas Wallis verfügte 2026 die Schliessung von 13 Campingplätzen.
JagdbanngebietFreies Campieren ist in allen 43 eidgenössischen Gebieten verboten.
Wildruhezone, Moor, NaturschutzHier sind Stellplätze tabu.
Alp und MaiensässKeine Stellplätze beim temporären Betriebszentrum.
WaldStellplätze liegen grundsätzlich ausserhalb.
GewässerraumGenügend Abstand zum Ufer halten.
GrundwasserschutzSchutzzonen vorher prüfen.
AbwasserChemietoiletten nie in die Jauchegrube leeren.
Schnell geprüft

Verbindlich zeigt der ÖREB-Kataster deines Kantons die Zonen und Einschränkungen jeder Parzelle. map.geo.admin.ch gibt einen schnellen Überblick.

Das Risiko

Das Kleingedruckte.

Wer haftet?

Eine grosse Plattform verdient an jeder Buchung mit. Für Bewilligungen, Kurtaxe und Steuern haftet laut ihren Geschäftsbedingungen aber der Gastgeber. Kommt die Behörde, klopft sie bei dir an, nicht bei der Plattform.

Wie gross die Dunkelziffer ist, zeigt das Napfgebiet: Über 40 Hofcamps zählten 2020 rund 6300 Logiernächte. Bewilligungsfrei erlaubt der Kanton Luzern einen Platz an weniger als 30 Tagen pro Saison.

Aus der Praxis

Fünf Plätze, eine Busse.

Ein Landwirt aus dem Berner Oberaargau bot 2021 fünf Stellplätze an. Die Folge: über 1300 Franken Busse. Sein nachträgliches Gesuch wurde abgelehnt.

Wer vermittelt, sollte auch Verantwortung tragen.

Die Lösung

Es geht. Aber richtig.

Bestehende Flächen nutzen

Ein befestigter Platz in passender Zone, etwa einer Misch- oder Freizeitzone, ist der einfachste Weg.

Proaktiv handeln

Erst mit Gemeinde und kantonalem Amt sprechen, dann investieren.

Merkblatt kennen

Bern, Luzern, Graubünden, Nidwalden und Uri haben zum Beispiel je eigene Regeln. Die Links findest du unten.

Agrotourismus

Mit Bezug zum Hof, etwa einem Burezmorge oder einer Schaukäserei, hält der Bundesrat höchstens 3 bis 5 Plätze für bewilligungsfähig.

Testen, wo erlaubt

In Bern gehen bis 3 Plätze während höchstens zwei Saisons ohne Bewilligung.

Tourismusabgabe nicht vergessen

Legal ist ein Platz erst mit Kurtaxe und Gästemeldung. Die Gemeinde legt die Abgabe fest, in Nidwalden sind es je nach Gemeinde 24, 36 oder 60 Franken pro Standplatz. Wer gewerbsmässig beherbergt, meldet ausländische Gäste der kantonalen Behörde (Art. 16 AIG). Mit Parkn'Sleep läuft die Abgabe automatisch.

Kantone und Kontakte

Wer ist in deinem Kanton zuständig?

Für Stellplätze ausserhalb der Bauzone entscheidet der Kanton, innerhalb meist die Gemeinde. Hier findest du für alle 26 Kantone das zuständige Amt, vorhandene Merkblätter und den ÖREB-Kataster.

Kanton
Zuständiges Amt
Merkblatt
Zonen prüfen
Warum Parkn'Sleep

Legal parkieren. Gut schlafen.

Unser Weg führt über die Gemeinde. Mit 250 Schweizer Gemeinden haben wir die Kurtaxe automatisiert geregelt, und dieser direkte Draht hilft unseren Gastgebern auf dem Weg zum legalen Platz. Statt auf Wiesen und in Gärten setzen wir auf bestehende Parkflächen.

Lea Wiegenbröker
Lea Wiegenbröker
Customer Relations Manager
lea@parknsleep.app